Bauwerke werden oftmals als selbstverständlich wahrgenommen und doch spielen sie eine so zentrale Rolle in unserem Leben. Seit bereits etlichen Jahren in der Menschheitsgeschichte werden sie überall auf der Welt geschaffen. Sie begleiten uns fortwährend und ohne sie wäre ein Leben, wie wir es kennen, nicht möglich. Denn seit jeher dienen sie einem ganz bestimmten Zweck: Sie schützen uns vor den äußeren Witterungseinflüssen, sie symbolisieren Sicherheit und bieten einen Rückzugsort, ein Heim. Doch mit der gleichen Selbstverständlichkeit, mit der wir ihnen in unserem Alltag begegnen, empfinden wir auch ihre Funktionalität – ohne zu bemerken, dass wir ihnen damit ein großes Vertrauen entgegenbringen; in die Tragfähigkeit und letztendlich in den Schutz, den sie uns versprechen. Dieses Vertrauen in unsere Bauwerke bedeutet aber gleichzeitig auch ein Vertrauen in die Ingenieure und Architekten. Denn letztendlich sind Bauwerke nichts anderes als ein Ausdruck des menschlichen Schaffens.
Worin besteht also die Verantwortung der Menschen, die für den Bau unserer Gebäude zuständig sind und wie weit reicht diese?
In dem Verantwortungsbereich der Bauingenieure liegen vor allem Konzeptionierung und Planung, Bau und Betrieb, Organisation und Erhalt – sowohl von Gebäuden als auch von Infrastrukturen (vgl. Schaumann 2014: 106f.). Dabei sind sie Spezialisten in ihrem Fach und setzen sich auf Ebene der Technik mit rational erfassbaren Angelegenheiten auseinander (vgl. Scheffler2019: 5). Inhaltlich geht es dabei meist um die Erfüllung von technischen Anforderungen. In der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten werden dafür einige Grundanforderungen an Bauwerke definiert, welche bei normaler Instandhaltung und über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum zu erfüllen sind (vgl. Europäisches Parlament und Rat 2011: 33).
Daraus ergibt sich eine große Verantwortung, der gerade auch im Zeitalter der Technik und Digitalisierung eine hohe Bedeutung zukommt. Denn im Einklang mit dem stetigen Wandel, besonders auf Ebene der Wissenschaft und Technik, werden unsere Gebäude immer komplexer. Daraus ergeben sich hohe technische Standards, die eine perfekte Ausführung sowie ein besonderes Maß an Fachwissen erfordern (vgl. VÖV Rückversicherung KöR: 1). Dies führt zudem dazu, dass sich die Anforderungen an die Bauwerke und zeitgleich auch die Aufgabenfelder – und damit der Verantwortungsbereich – der Bauingenieure stetig ändern bzw. erweitern.
Doch der Verantwortungsbereich im Bauingenieurwesen darf sich nicht nur auf die technische Ebene beschränken, denn er geht ganz klar darüber hinaus. Von besonderer Bedeutung ist zum Beispiel auch die Lebensdauer der Bauwerke, ein wesentlicher Aspekt im Kontext von Nachhaltigkeit. Denn Bauingenieure müssen sich bewusstmachen, dass sie mit ihren Arbeitsergebnissen das Erscheinungsbild unseres Planeten mitgestalten und diesen langfristig prägen bzw. verändern.
Im Hinblick auf die zunehmenden und aktuellen Debatten über Klimaschutz und Umwelt und in einer Zeit, in der das Verständnis für Nachhaltigkeit immer weiter in den Fokus der Aufmerksamkeit der Gesellschaft rückt, kann sich auch die Baubranche diesem Thema nicht mehr entziehen. Doch neben den augenscheinlichen Auswirkungen, die das Bauen selbst und im Anschluss der Betrieb von Gebäuden auf unsere Umwelt bzw. die Natur hat, wird oft eine ganz wesentliche Dimension übersehen: der Mensch. Das Problem ist oft eine irreführende Auffassung des Begriffes „Umwelt“. Im vorliegenden Kontext soll die Umwelt als ein den Menschen einschließender Begriff verstanden werden. Denn das Bauwesen tritt in Interaktion mit seinem gesamten Umfeld, d.h. der Natur genauso wie dem Menschen.
Bauingenieure sind an der Erstellung von unveränderlichen, festgeschriebenen Strukturen beteiligt, welche sich langfristig auf Gesellschaft und Ökologie auswirken (vgl. Scheffler 2019: 4). Friedrich Rapp erkannte dazu passend, dass die bei der rationalen Ausübung von technischen Berufen entstehenden Ergebnisse, wie es auch im Bauingenieurwesen der Fall ist,
„oftmals ohne Rücksicht auf die darüberhinausgehenden Resultate in den Strom des sozialen und kulturellen Geschehens entlassen [werden], wo sie ihre eigene, über die ursprüngliche Zielsetzung hinausführende, unkontrollierte und vorher nicht absehbare Wirksamkeit entfalten“ (Rapp 1993: 34).
Demnach ist der Forderung nach Nachhaltigkeit der Bauwerke ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit zu schenken (vgl. Schaumann 2014: 108). Dafür gibt es bereits verschiedene Ansätze zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Gebäuden, welche das Verständnis des Nachhaltigkeitsbegriffes (basierend auf dem Brundtland Bericht 1987) durch die Inklusion der Dimension ‚Mensch‘, bestätigen. Gemeint ist hier die soziale Verantwortung.
Konzentriert man sich also auf den Menschen, dem die Bauwerke letztendlich gewidmet sind, erscheint es logisch, dass sich mit seiner Entwicklung auch die Bauwerke entwickeln und sich den ändernden sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen Gegebenheiten und Lebensbedingungen anpassen müssen. Der Menschen verbringt aktuell bis zu 90% seiner Zeit in Bauwerken (vgl. Lemaitre 2017: 6). Das heißt Bauwerke sind also in eines jeden Menschenleben nahezu dauerhaft präsent und gestalten somit unseren Alltag, unser Berufsleben – sie sind ein Zuhause. Demnach können und sollten sie nicht nur als reine Nutzobjekte empfunden werden.
Bauwerke prägen unsere Gesellschaft und sind durch unsere Kultur geprägt, sie lassen Rückschlüsse auf unsere Geschichte zu und sind Teil einer bevorstehenden Zukunft. Der Bauingenieur Volker Hahn ist überzeugt, dass ein Gemeinschaftsgefühl sogar erst durch Bauwerke entstehen kann und folglich ohne sie ein Gemeinwesen auseinanderstrebt (vgl. Hahn 2000: 10). Wenn der Menschen aufgrund von Bauwerken ein Gemeinschaftsempfinden entwickelt bzw. verspürt, wird auch von einer sogenannten „Baukultur“ gesprochen. Dazu gibt es zahlreiche Beispiele, in denen Bauwerke beispielsweise zu Kulturgütern werden. Am bekanntesten sind wahrscheinlich die Ruinen der ehemaligen Stadtfestung in Akropolis oder das Kolosseum in Rom. Kulturgüter befinden sich aber nicht nur in Ländern wie Griechenland oder Italien, sie befinden sich meist auch in unmittelbarer Nähe, so wie z.B. der Elisenbrunnen in Aachen. Die Existenz solcher Bauwerke währt dabei über ihren ursprünglichen Zweck hinaus (vgl. Schaumann 2014: 108).
[su_box title=“Grundanforderungen an Bauwerke“ title_color=“#b1832f“ class=“fancy article-infobox-40-right small-text“]
- Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- Brandschutz
- Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
- Schallschutz
- Energieeinsparung und Wärmeschutz
- Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen[/su_box]
Dennoch muss zunächst immer ein Grundstein für dieses erweiterte Verständnis der Bauwerke gelegt werden, welcher auch gleichzeitig eine notwendige Bedingung für die Nutzung durch den Menschen ist: die Sicherheit. Aus Sicht der Technik wird diese Anforderung meist anhand des Begriffs der „Standsicherheit“ beschrieben und ist ein ganz wesentlicher, wenn nicht sogar der bedeutendste Bereich der Verantwortung im Bauingenieurwesen. Dies wird auch in der Bauproduktenverordnung bestätigt:
„Bauwerke müssen als Ganzes und in ihren Teilen für deren Verwendungszweck tauglich sein, wobei insbesondere der Gesundheit und der Sicherheit, der während des gesamten Lebenszyklus der Bauwerke involvierten Personen Rechnung zu tragen ist“ (Europäisches Parlament und Rat 2011: 33).
Durch ihre Unabdingbar- und Erforderlichkeit gehört die Standsicherheit damit zweifelsfrei zu den Grundanforderungen an Bauwerke. Die Pflicht, die sich daraus ergibt, sollte aber nicht nur auf rein technischer Ebene, sondern auch – oder vor allem – als Pflicht gegenüber den Menschen verstanden werden. Hier wird deutlich, dass technische und soziale Ansprüche im Bauingenieurwesen nicht klar voneinander abzugrenzen sind, sondern miteinander korrelieren. Die Notwendigkeit und Folgenschwere bei Missachtung der Pflicht der Sicherheit zeigen aktuelle Geschehnisse, wie z.B. der Brückeneinsturz in Genua am 13. August 2018. Leider ist das nicht der einzige Fall, in dem es zum Versagen der Standsicherheit eines Bauwerks kommt, wodurch das Leben von Menschen gefährdet oder sogar beendet wird. Solche Baukatastrophen mit ihren gravierenden Folgen, der Gefährdung menschlichen Lebens, geschehen immer wieder überall auf der Welt.
Im Nachgang erscheint es sinngemäß, die Berufsbezeichnung bzw. den Titel „Bauingenieur“ auszutauschen und ihn durch die aus dem angelsächsischen Raum stammende Bezeichnung „ziviler Ingenieur“ zu ersetzen. Dadurch wird doch viel eher ihre Aufgabe beschrieben, „die natürliche Umwelt in aller Umsicht planmäßig und absichtsvoll zum Zwecke eines guten, bequemen und sicheren Lebens zu formen und umzugestalten“. Denn genau das beschreibt den zivilen Belang, dem ebendiese mit ihrem Beruf nachkommen. (vgl. Scheffler 2019: 8)
Wir stellen fest, dass die Verantwortung, die mit dem Beruf der zivilen Ingenieure einhergeht, eine sehr umfassende und vielfältige Verantwortung ist. Sie darf nicht auf den technisch-fachlichen Bereich begrenzt werden. Vielmehr bedarf es eines Verständnisses seitens der zivilen Ingenieure für ökologische und soziale Wirkungsbereiche, da sie durch ihr Wirken direkten Einfluss auf unsere Umwelt, Gesellschaft und Natur nehmen. Dementsprechend sollten sie sich immer mit den gesellschaftlichen und ökologischen Ansprüchen und Auswirkungen ihrer Schöpfungen auseinandersetzen. Zum Schluss bleibt uns als Nutzer der Bauwerke nur zu hoffen, dass unsere zivilen Ingenieure stets mit Umsicht sowie neuen Denkweisen und erweiterten Zielsetzungen praktizieren (vgl. Scheffler 2019: 5f.). Denn sie „haben einen wesentlichen Anteil an der technischen Entwicklung der Welt, tragen aber auch große Verantwortung an der Schädigung der natürlichen Umwelt.“ (VDI, UNESCO, WFEO 2000: 16)
Quellen
Europäisches Parlament und Rat (2011): Bauproduktenverordnung. In: Amtsblatt der europäischen Union.
Hahn, V. (2000): Einführung. In: Der Bauingenieur und seine kulturelle Verantwortung. Stuttgart: Stiftung Bauwesen. S. 7–10.
Lemaitre, C. (2017): Sinnvoll wohnen. In: Wohnen der Zukunft, März 2017. Online verfügbar unter: https://bc-v2.pressmatrix.com/en/profiles/434ff880f16c-alle-publikationen/editions/wohnen-der-zukunft-vernetzt-hochwertig-effizient/pages [Zugriff: 03.12.2019].
Rapp, F. (1993): Die normativen Determinanten des technischen Wandels. In: Lenk, H.; Ropohl, G. (Hg.): Technik und Ethik. Stuttgart: Reclam. 2. Auflage. S. 34.
Schaumann, P. (2014): Verantwortung im zivilen Ingenieurwesen. In: Verantwortung von Ingenieurinnen und Ingenieuren. Wiesbaden: Springer VS. S. 105–112.
Scheffler, M. (2019): Moralische Verantwortung von Bauingenieuren. Wiesbaden: Springer Verlag.
Verein Deutscher Ingenieure (VDI), United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation (UNESCO) und der World Federation of Engineering Organizations (WFEO) (2000): Memorandum zum ersten Weltingenieurtag 2000 vom 19.–21. Juni. Hannover.
VÖV Rückversicherung KöR (2016): Berufshaftpflicht Architekten/Ingenieure.
World Commission on Environment and Development (1987): Our Common Future. New York: Oxford University Press.