Berufsethos in der Wissenschaft

Mediziner_innen treffen in ihrer Arbeit auf eine Vielzahl moralischer Fragestellungen. Ein herausragendes Merkmal im Umgang mit diesen ist das Standesethos von Ärzt_innen, welches sich im Rahmen des hippokratischen Eids und seiner Nachfolger formuliert findet. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern dieser Ansatz in der Medizin noch zeitgemäß ist und Vorbild für Natur- und Technikwissenschaften sein kann und sollte. Der Eid in seiner ursprünglichen Fassung ist uns als Teil des „Corpus Hippocraticum“ aus dem 5. Jahrhundert. n. C. bekannt. Damalige Kernaussagen sind das Anrufen göttlichen Schutzes, das Ehren von Mentor_innen, die Vermeidung von Schaden und Unrecht, der Wert menschlichen Lebens und Vertraulichkeit gegenüber Patient_innen sowie der professionelle Umgang mit ihnen (vgl. Nittis 1940). Es ist unbestritten, dass der hippokratische Eid eine prägende Wirkung auf das Berufsethos von Mediziner_innen hat. Dieser sei auch heute Eckpunkt und Grundlage der medizinischen Berufe. (vgl. Antoniou et al. 2010) In der praktischen Umsetzung wurde der hippokratische Eid bereits im Jahre 1948 durch die „Genfer Deklaration des Weltärztebundes“ oder kürzer das „Genfer Gelöbnis“ abgelöst. Selbiges ist in Deutschland, noch vor der Präambel, Teil der Berufsordnung der Bundesärztekammer. Das Gelöbnis wurde über die Jahre immer wieder ergänzt und geändert, zuletzt 2017 um die Anerkennung der Patientenwürde, das freie Teilen medizinischer Erkenntnisse, den Selbstschutz und den Schutz der Umwelt (vgl. World Medical Association 2018). In der Praxis gibt es selbstverständlich Grenzen der Wirksamkeit: Das Gelöbnis ist nicht rechtskräftig, anders als die ärztliche Approbation oder die Standesgerichtsbarkeit der Kammern. Es bleibt somit ein Leitbild, welches auch selbst den Veränderungen gesellschaftlicher Rahmenbedingungen unterworfen ist. Grundsätzliche Kritik greift die Frage auf, ob das Gelöbnis, über das Verständnis als Richtlinie hinaus, überhaupt Antworten auf fundamentale moralische Dilemmata bieten könne oder ob sich solche Probleme nicht ob der ihnen innewohnenden Komplexität einfacher und konsensfähiger Bewertung entzögen (vgl. Vollmann 2017). Dies spiegelt sich auch im Gelöbnis selbst wider. Dieses wurde über die Jahre, neben notwendigen Aktualisierungen, in Bezug auf ursprünglich klar formulierte Reglungen nivelliert. Ein herausragendes Beispiel sei der historische Grundsatz „Tue nichts, was schadet.“, welcher heute im Kontext der Patient_innenautonomie betrachtet werde: Auch medizinisch nicht indizierte Eingriffe (z.B. Geschlechtsumwandlungen) würden so moralisch gerechtfertigt, sofern Patient_innen sie wünschen (vgl. Egler 2003). Bemerkenswert bleibt, dass Egler, selbst Mediziner und emeritierter Professor in Bonn, im Resümee nicht die Abschaffung des Gelöbnisses, sondern ein formalisiertes und verpflichtendes Ablegen des selbigen im Rahmen der Mediziner_innenausbildung fordert. Aber inwiefern lassen sich die diskutierten Konzepte auf Natur- und Technikwissenschaften übertragen? Historisch gesehen ist dies zunächst keine neue Idee. Bereits 1962 haben die Professoren Brüche und Luck die vorgestellte Frage im renommierten Physik-Journal „Physikalische Blätter“ diskutiert (vgl. Luck 1962). Im Folgenden gab es eine ganze Reihe von Veröffentlichungen diesbezüglich (vgl. Luck/Goubeau 1963; Luck 1975). Luck, der die Debatte federführend vorantreibt, formuliert auch einen ersten Entwurf für einen Eid:
„Nach bestem Wissen und Können werde ich alle meine Kenntnisse nur zum Wohl der gesamten Menschheit einsetzen. Nie werde ich ihr irgendwie Schaden oder Unrecht antun. Naturwissenschaft bedeutet für mich, der Natur mit allem meinem Wissen in Ehrfurcht zu dienen.“ (Luck 1975)
Der Philosoph Karl Popper greift das gleiche Argument auf und leitet die Notwendigkeit eines Eids aus den sich ändernden Rahmenbedingungen wissenschaftlichen Fortschritts ab:
„Formerly, the pure scientist or the pure scholar had only one responsibility beyond those which everybody has; that is, to search for truth. […] This happy situation belongs to the past. […] One of the few things we can do is to try to keep alive, in all scientists, the consciousness of their responsibility.“ (Popper 1969)
Greift man Poppers und Lucks Gedanken auf, eröffnet sich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Anspruch von Wissenschaft, in der Gesellschaft bedeutend zu sein und der Verpflichtung ihrer selbst, sich mit ethischen Fragestellungen zu beschäftigen und zu solchen zu positionieren. Der vielbeschworene Elfenbeinturm wird zum Schutzraum, dessen Verlassen Wissenschaftler_innen zwingt, die einfache Prämisse und die Sicherheit, dass Wissen gut und Wahrheit richtig ist, aufzugeben. Der Physiker Joseph Rotblat, welcher selbst Beiträge zur Entwicklung der Atombombe leistete und später die Pugwash-Konferenzen mitbegründete, zielt in eine ähnliche Richtung und argumentiert, dass die Grundlage für das Fehlen moralischer Aspekte im Handeln mancher Wissenschaftszweige auf einer falsch verstandenen Trennung zwischen „reinen“ und „angewandten“ beruhe (Rotblat 1999). Die Verantwortung von Wissenschaftler_innen erstrecke sich stets auch auf die Nutzung ihrer Erkenntnisse (vgl. ebd.). Kann nun ein solcher Eid einen Beitrag leisten, sich einer entsprechenden Verantwortung zu stellen? Hier gilt es zu differenzieren zwischen der rechtlichen Verbindlichkeit, welche auch der hippokratische Eid nicht hat und welche im Kern immer von außen kommt, und der normativen Wirkung, die ein Eid nichtsdestotrotz langfristig entfalten kann. Dass eine normative Wirkung möglich ist, zeigt das Beispiel der Medizin. Dass ein Grundwertekanon in Natur- und Technikwissenschaften wünschenswert ist, sei an dieser Stelle angenommen. Festzuhalten ist, dass die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen in vielen Fällen keinen Teil der Ausbildung darstellt, auch und gerade da, wo es notwendig sei:
„They have never been asked to think about ethics, they have never been asked to consider how other people’s perspectives of life might be different to theirs, and ultimately these are the people who are designing the future for all of us.“ (Fry 2019).
So beschreibt Mathematikerin Hannah Fry die Ausbildung von Absolvent_innen in Natur- und Technikwissenschaften. Hier vermittelt ein Eid zwar an sich noch keine Kompetenzen, er schafft aber Bewusstsein und Raum für Diskurse. Ein solcher Wertekanon kann auch in den Momenten, in denen keine konkreten moralischen Fragestellungen anstehen, eine positive Wirkung entfalten: Nämlich als verbindendes Element über Fachgrenzen hinaus. Denn was macht eigentlich die Identität eine_r Ingenieur_in oder Naturwissenschaftler_in aus? Interdisziplinarität lässt Grenzen zwischen Fachwissenschaften verschwimmen und die Konvergenz natur- und technikwissenschaftlicher Methoden eröffnet stetig neue Anwendungsszenarien. Die Prinzipien des „wie, was und wofür?“ nach denen Wissenschaft erforscht und entwickelt wird, können aber ein solches verbindendes Element sein. Für eine moderne Hochschule könnte ein solches Gelöbnis eine Möglichkeit bieten, etwas zu finden, was Studierende, Mitarbeiter_innen und Alumni verbindet – jenseits des modischen Hoodies oder der Anzahl an Creditpunkten in Mathematik oder Mechanik: Die Idee einer gemeinsamen Vision zur Verbesserung der Gesellschaft, nicht nur im Forschen, sondern auch im Lehren, Lernen und Denken. Am Ende wird ein Gelöbnis nie hand-, hieb- und stichfest sein, aber es hätte das Potential, trotzdem zu wirken. Und es gibt einen Weg, dies herauszufinden.
Quellen Antoniou, S.; Antoniou, G.; Granderath, F.; Mavroforou, A.; Giannoukas, A.; Antoniou, A. (2010): Reflections of the Hippocratic Oath in Modern Medicine. In: World Journal of Surgery. 34. Jg. 2010/12. S. 3075–3079. Egler, F.W. (2003): Der hippokratische Eid: Ein zeitgemäßes Gelöbnis? In: Deutsches Ärzteblatt. 100. Jg. 2003/34–35. Luck, W. (1962): Hippokratischer Eid für Naturwissenschaftler: Ein Gespräch mit Dr. Luck (Ludwigshafen). In: Physikalische Blätter. 18. Jg. 1962/12. S. 587–591. Luck, W. (1975): Hippokratischer Eid für Wissenschaftler. In: Physikalische Blätter. 31. Jg. 1975/06. S. 275. Luck, W.; Goubeau J. (1963): Hippokratischer Eid für Naturwissenschaftler. In: Physikalische Blätter. 19. Jg. 1963/07. S. 330–335. Matteucci, R.; Gosso, G.; Peppoloni, S.; Piacente, S.; Wasowski, J. (2012): A Hippocratic Oath for Geologists? In: Annals of Geophysics. 55. Jg. 2012/03. S. 365–369. Nittis, S. (1940): The authorship and probable date of the Hippocratic Oath. In: Bulletin of the History of Medicine. 8. Jg. S. 1012–1021. Popper, K. (1969): The Moral Responsibility of the Scientist. In: Encounter. S. 52–56. Rotblat, J. (1999): A Hippocratic Oath for Scientists. In: Science. 286. Jg. 1999/5444. S. 1475. Vollmann, J. (2017): Keine verbindliche Antwort auf ethische Probleme. In: Deutschlandfunk Kultur, 02.12.17. Online verfügbar unter: https://www.deutschlandfunkkultur.de/neuer-hippokratischer-eid-keine-verbindliche-antwort-auf.1008.de.html?dram:article_id=402162 [Zugriff: 14.11.2019]. World Medical Association (2018): WMA Declaration of Genova. In: www.wma.net, 09.07.18. Online verfügbar unter: https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-geneva/ [Zugriff: 14.11.2019].

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